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Rechtsanwälte Ranzenhofer | Seifert | Fritz

Leistungen / Gebühren

Die Kosten für anwaltliche Leistungen werden grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet. Berechnungsbasis dafür ist der Wert des Streitgegenstandes.

Anstatt der gesetzlichen Vergütung kann auch eine andere Abrechnungsmodalität - zum Beispiel eine Verrechnung anhand eines Zeithonorars - vereinbart werden.

Transparenz ist eines unserer Qualitätsmerkmale.

Sprechen Sie mit uns über eine maßgeschneiderte Honorarvereinbarung.

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